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   LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER   

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https://dejure.org/2008,23809
LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER (https://dejure.org/2008,23809)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER (https://dejure.org/2008,23809)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. November 2008 - L 11 AS 306/08 ER (https://dejure.org/2008,23809)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

    (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Eine solche Beweisnähe kann sich auch daraus ergeben, dass es ein Leistungsempfänger unterlassen hat, zeitnah Angaben zu machen und hierdurch die Aufklärung des Sachverhaltes unmöglich wird (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R; BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Eine solche Beweisnähe kann sich auch daraus ergeben, dass es ein Leistungsempfänger unterlassen hat, zeitnah Angaben zu machen und hierdurch die Aufklärung des Sachverhaltes unmöglich wird (vgl. BSG, Urteil vom 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R; BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Es ist daher ebenso nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast eine Entscheidung - im vorliegenden Fall gegen den ASt - zu treffen, wie dies im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens der Fall wäre (vgl. Beschluss des Senates vom 09.05.2007 - L 11 B 17/07 AS ER).
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 11 B 51/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Es ist es ständige Rechtsprechung des Senates, dass vorläufige Regelungen von Leistungsansprüchen, die abgelaufene Zeiträume betreffen, regelmäßig nicht mehr nötig sind, um wesentliche Nachteile abzuwenden (Beschluss des Senates vom 02.03.2005 - L 11 B 51/05 SO ER), und es sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die ein Abweichen hiervon geboten erscheinen lassen.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Gleichwohl hat der ASt keinen Anspruch darauf, dass die Ag ihm das Eigentum an einem Wohnwagen verschafft oder Geldmittel im Wege eines Zuschusses zur Verfügung stellt, einen solchen Wohnwagen zu Eigentum zu erwerben, denn auch hier gilt der Grundsatz, dass die Leistungen des SGB II nicht der Vermögensbildung dienen (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R mwN).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 AS 306/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • LSG Bayern, 08.05.2008 - L 11 AS 386/07

    Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 777/08
    In seinen Parallelverfahren (L 11 AS 306/08 ER; L 11 AS 312/08; L 11 B 677/08 AS ER C) hat der ASt geltend gemacht, dass in Bezug auf seine Person ein Betreuungsverfahren eingeleitet worden sei.

    In diesem Zusammenhang erscheint zwar fraglich, ob die Anträge des ASt in Bezug auf die Bewilligung von Alg II, die Kostenübernahme für die Beschaffung eines Wohnwagens, die Erstattung der Aufwendungen für Krankheitskosten und die Zahlung von Verletztengeld nicht bereits wegen anderweitiger Rechtshängigkeit des Klagegegenstandes unzulässig waren, denn diese Anliegen hat der ASt auch mit dem beim Bayer. Landessozialgericht gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (L 11 AS 306/08 ER) vorgetragen.

    Dies lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei belegen, nachdem die Anträge in beiden Verfahren ( vor dem SG und L 11 AS 306/08 ER vor dem LSG) am gleichen Tag (05.08.2008) eingegangen sind.

    Nachdem der zu beurteilende Streitgegenstand weitgehend identisch ist mit den im Verfahren L 11 AS 306/08 ER geltend gemachten Ansprüchen, ist auch in diesem Verfahren festzustellen, dass in Bezug auf diese Begehren ein Anordnungsanspruch mangels Hilfebedürftigkeit des ASt (Bewilligung von Alg II) bzw. mangels Rechtsgrundlage (Kostenübernahme für die Beschaffung eines Wohnwagens, die Erstattung der Aufwendungen für Krankheitskosten, Zahlung von Verletztengeld) nicht gegeben ist.

    Soweit laufende Leistungen nach dem SGB II für vergangene Zeiträume begehrt werden, ist auch ein Anordnungsgrund nicht ersichtlich (vgl. hierzu insgesamt den Beschluss des Senates vom 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER).

  • LSG Bayern, 18.03.2009 - L 11 AS 125/09

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im

    Mit Beschluss vom 13.11.2008 hat das Bayerische Landessozialgericht den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (L 11 AS 306/08 ER) abgelehnt.

    Der Antrag ist unzulässig, denn der ASt hat lediglich denjenigen Antrag (vom 05.08.2008) wiederholt, welcher bereits durch rechtskräftigen Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 13.11.2008 (L 11 AS 306/08 ER) abgelehnt worden ist.

  • LSG Bayern, 18.11.2008 - L 11 B 677/08
    Unabhängig davon, dass auch hier eine Rechtsgrundlage für das Begehren des ASt nicht ersichtlich ist (vgl. Beschluss des Senates vom 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER), setzt eine Leistungsverpflichtung der Ag voraus, dass der ASt hilfebedürftig iS des § 9 SGB II ist.

    Insofern hat der ASt die Beweisführungslast zu tragen, so dass sich bereits aufgrund des fehlenden Nachweises der Bedürftigkeit ein Anordnungsanspruch - in Bezug auf die Kostenübernahme für einen Wohnwagen - nicht erkennen lässt (vgl. hierzu auch den Beschluss des Senates vom 18.11.2008 - L 11 AS 306/08 ER).

  • LSG Bayern, 29.08.2019 - L 20 KR 417/19

    Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit wiederholter Anträge gegen Vollstreckung

    Nach ständiger Rechtsprechung sind wiederholte Anträge des einstweiligen Rechtsschutzes wegen des Instituts der materiellen Rechtskraft unzulässig (vgl. z.B. BayLSG, Beschluss vom 13.11.2008, L 11 AS 306/08 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2010, L 19 AS 1918/10 B ER).
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